Es werden jeden Tag 770 Tonnen an Müll aus Verpackungsmaterialien durch Einwegverpackungen erzeugt. In den letzten Jahren wurden Gesetze erlassen, um diese Massen an Müll zu bekämpfen. Diese Maßnahmen wurden nicht nur in Deutschland, sondern oftmals auch EU-weit durchgeführt. Auch im folgenden Jahr wird es Veränderungen bezüglich der gesetzlichen Lage im Bereich der Mehrwegpflicht geben.
Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, was bisher unternommen wurde und was auf Sie als Unternehmer mit der neuen Mehrwegpflicht im Jahr 2023 zukommt.
Was bisher unternommen wurde
Seit 2022 muss man bereits für Getränkedosen und Einweg-Flaschen zusätzlichen Pfand bezahlen. Die Mehrwegpflicht wird ab dem 1 Januar 2023 erweitert. Verpackungen, die bereits in Umlauf gebracht worden sind, dürfen bis zum 1 Juli 2022 ohne zusätzlichen Pfandgebühren verkauft werden. Darüber hinaus wurde bereits seit dem 3 Juli 2021 das Produzieren von plastikhaltigen Wegwerfprodukten wie Wattestäbchen, Besteck und Bechern in der gesamten EU verboten. Dazu gibt es auch ein Verbot von schwer recyclebaren Kunststoffabfällen. Dieses Gesetz hat bereits Wirkung gezeigt, weil sich der Export von solchen Abfällen seit 2019 um 58 Prozent verringert hat.
Die Wiederverwertung hat einen sehr praktischen Nutzen, weil dadurch Textilen oder neue Flaschen hergestellt werden, ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten.
Welche Produkte sind betroffen?
Flaschen für Bier, Mineralwasser und Softdrinks (auch alkoholhaltig) werden bereits mit 25 Cent besteuert. Allerdings waren zahlreiche Getränkebehälter bislang nicht von der Pflicht betroffen. Dazu zählen beispielsweise Produkte wie Wein, Gemüsesäfte, Energydrinks oder Cider.
Was wird sich ändern?
Alle PET-Flaschen müssen ab dem Jahr 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyclebaren Materialen bestehen. Das Material wird auch Rezyklat genannt. 2030 soll dieser Wert sogar auf 30 % gesteigert werden. Zu dem Zeitpunkt wird es, im Gegensatz zu heute, keine Ausnahmen mehr geben. Das Bundesministerium wird diese höchstwahrscheinlich in den Folgejahren noch weiter erhöhen. Der Grund besteht darin, dass bereits heute die Voraussetzungen da sind, um Getränkeflaschen zu 100 Prozent aus recyclebaren Materialien herzustellen.
Was bedeuten die neuen Regelungen für Gastronomiebetriebe?
Fast sämtliche Gastronomiebetriebe und Lieferdienste werden ab 2023 Mehrwegbehälter für Ihr Essen und Ihre Getränke als zusätzlich Option zu den herkömmlichen Behältern anbieten müssen. Das sieht das neue Gesetz vor. Ausnahmen gibt es nur für sehr kleine Betriebe, die höchstens 5 Angestellte haben und deren Verkaufsfläche die Größe von 80 Quadratmetern nicht überschreitet. Aber alle Betriebe sollen Ihre Kunden auf die Möglichkeit aufmerksam machen, die Lebensmittel in mitgebrachte Behälter zu füllen. Auf diese Weise soll jeder bei dieser Wende für die Nachhaltigkeit beteiligt werden.
Die Vorteile
Zunächst wird die Umstellung für die meisten Gastronomiebetriebe mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Auf der anderen Seite können diese Betriebe aber auch die Chance nutzen, um sich selbst ein positiveres Image zu verleihen. Indem Betriebe mehr tun als nur das vom Staat vorgeschriebene Minimum, können Sie Ihren Einsatz für die Nachhaltigkeit zeigen und damit umweltbewusste Kunden für sich gewinnen.
Dazu kommt noch die Tatsache, dass durch Mehrwegbehälter langfristig Kosten gespart werden können. Somit werden sich diese Ersparnisse ebenfalls in der Bilanz der Unternehmen widerspiegeln.
Wir von BM Pack stehen für Nachhaltigkeit und werden Sie mit Freude bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungen unterstützen. Schauen Sie in unser Sortiment und finden Sie die perfekten Größen für Ihren Betrieb. Falls Sie etwas finden, was nicht genau Ihren Erwartungen entspricht, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.