Onlineshop für ökologischen Gastronomiebedarf und Einwegverpackungen
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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Seit Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, das Recycling und die Wiederverwertung von Verpackungen sowie die Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die Verpackungen mit Waren zu befüllen und in Verkehr zu bringen, die in der Regel als Abfall von privaten Endverbrauchern anfallen.
 
Private Endverbraucher sind beispielsweise Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle nach dem haushaltsüblichen Verarbeitungsrhythmus in einer haushaltsüblichen Sammelbox entsorgt werden können.
 
Sie können die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem zugelassenen Anbieter lizenzieren oder Ihrem Vorvertreiber, also uns, die Verpflichtung zur Teilnahme am Service-Verpackungssystem anvertrauen. In diesem Fall haben wir erneut eine Lizenz von unserem vorherigen Händler eingeholt.
 
Unsere Lieferanten arbeiten vertragsgemäß mit anerkannten Netzbetreibern zusammen. Die Anmeldung in der Zentrale ist abgeschlossen. Während Sie sich mit der Teilnahme am Service-Packaging-System betraut haben, sind wir auch der gesetzlichen Pflicht zur Datenmeldung an die Zentrale für Sie nachgekommen. Dann führen wir die Entsorgungsgebühr als Nachweis/Vermerk auf Ihrer Rechnung aus.
 
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rückwirkende Lizenz vermitteln können.

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